Sehr geehrte Mitglieder,
zwischen 15. April und 15. September gilt die Mittagsruhe.
Bitte vermeiden Sie zu folgenden Zeiten unnötigen Lärm
- Täglich von 22:00 – 06:00 Uhr
- Montag bis Samstag von 12:00 – 15:00 Uhr
- Sonn- und Feiertag ab 12:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind lärmende Arbeiten außerdem nur zwischen 09:00 und 12:00 Uhr gestattet.
Bauarbeiten
In den Monaten Juli und August dürfen weder Abbruch- und Aushubarbeiten noch von der MA 37 bewilligungspflichtige Bauarbeiten durchgeführt werden.
Außentore
Während der Sommerzeit bleiben die Außentore der Anlage bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet.
Grundlage: § 7 der Gartenordnung sowie die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 20. April 2018 und 19. April 2024 – siehe Beschlüsse der Hauptversammlung.