Hauptversammlung vom 19. April 2024
In den Monaten Juli und August dürfen weder Abbruch- und Aushubarbeiten noch von der MA 37 bewilligungspflichtige Bauarbeiten durchgeführt werden.
Hauptversammlung vom 20. April 2018
- Änderung der Ruhezeiten: Die in § 7 Gartenordnung angeführten Ruhezeiten gelten nun nicht mehr während der Sommerzeit, sondern zwischen 15. April und 15. September.
Hauptversammlung vom 21. April 2017
- Der Obmann verfügt über ein Budget von 1.000 €.
- Ausgaben bis 10.000 € entscheidet die Vereinsleitung.
- Investitionen über 10.000 € bedürfen der Zustimmung der Hauptversammlung.
Hauptversammlung vom 29. April 2011
- Erhöhung der Vereinsumlage auf 70 € pro Jahr und Parzelle.